Fragen und Antworten

Der Stutensee-Gutschein ist das ideale Geschenk: Schnell besorgt und immer genau richtig. Die Beschenkten können frei wählen, wo sie den Gutschein einlösen. Egal ob als Privat-, Vereins- oder Firmengeschenk, mit diesem Gutschein bereiten Sie allen eine Freude.

Mit dem Erwerb des Stutensee-Gutscheins handeln Sie nachhaltig und unterstützen die Mitgliedsbetriebe des Gewerbeverein Stutensee e.V. Sie tragen aktiv dazu bei, dass Sie auch morgen noch in der Region vieles einkaufen können..

Wo erhalten Sie den Stutensee-Gutschein?
Stutensee-Gutscheine können Sie in allen Bankfilialen in Stutensee käuflich erwerben. Individuelle Gutscheine, z.B. für Vereins- oder Firmengeschenke, erhalten Sie auf Anfrage beim Gewerbeverein Stutensee e.V.

Wo können Sie mit dem Stutensee-Gutschein einkaufen?
Der Gutschein kann bei den Mitgliedsbetrieben des Gewerbeverein Stutensee e.V. eingelöst werden. Eine Liste der Betriebe, bei denen Sie Gutscheine einlösen können, finden Sie mit Stand des Erwerbsdatums auf dem Zertifikat und tagesaktuell auf der Internetseite www.stutenseegutschein.de. Änderungen vorbehalten. Der Gewerbeverein Stutensee e.V. übernimmt keinerlei rechtliche Haftung dafür, dass der Gutschein bei den genannten Betrieben eingelöst werden kann.

Wann ist ein Gutschein gültig?
Ein korrekter Gutschein besteht aus dieser gedruckten Gutscheinkarte und einem Zertifikat in Form eines normalen DIN A4-Computerausdrucks. Auf der linken Innenseite der Gutscheinkarte müssen der korrekte Gutscheincode, der Gutscheinwert und die Signatur des ausstellenden Mitarbeiters handschriftlich eingetragen sein und das zugehörige Zertifikat muss beiliegen. Gutscheincode und Wertangabe auf dem Zertifikat und auf der Gutscheinkarte müssen übereinstimmen. Betriebe können im Zweifelsfall einen Gutschein prüfen, indem sie sich auf der Internetseite www.stutenseegutschein.de mit ihrer Mitgliedsnummer anmelden und dort den Gutscheincode abfragen. Sie erfahren damit, ob der Gutschein gültig ist und welchen Wert er hat. In dringenden Fällen erhalten Sie auch Auskunft unter Telefon 07249 / 7 82 65.

Wie akzeptieren die Betriebe den Gutschein?
Der Gutschein ist ab dem Erwerbsdatum gültig. Das Erwerbsdatum finden Sie auf dem Zertifikat.
Jeder Gutschein kann nur einmal als Zahlungsmittel verwendet werden. Teileinlösungen und handschriftliche Eintragung eines Restwertes sind nicht möglich. Gutscheine gelten als vollständig eingelöst, wenn mindestens 90% ihres Gesamtwertes eingelöst werden. Der Restwert wird in Bargeld an die Kunden ausbezahlt. Den Betrieben ist es freigestellt auch höhere Restwerte auszubezahlen.

Wie erhalten Betriebe ihre Gutscheineinnahmen erstattet?
Als Betrieb erhalten Sie den Wert der von ihnen eingenommenen Gutscheine durch den Gewerbeverein Stutensee e.V. erstattet. Sie tragen dafür einfach auf der linken Seite im Feld 2 die erforderlichen Angaben ein, trennen die linke Seite ab und schicken sie umgehend an den Gewerbeverein Stutensee e.V.. Die rechte Seite und das angeheftete Zertifikat behalten Sie als Beleg bei Ihren Unterlagen. Der Wert des Gutscheins wird zum Monatswechsel auf Ihr Konto überwiesen.

Arbeitgebergutscheine
Arbeitgebergutscheine sind generell gleich zu behandeln wie normale Gutscheine. Einziger Unterschied: Arbeitgebergutscheine dürfen laut Rechtsprechung nur gegen Waren und Dienstleistungen eingelöst werden. Es darf kein Bargeld herausgegeben werden. Weitere Informationen zu unseren Arbeitgebergutscheinen.

Telefonische Hilfe
In dringenden Fällen erhalten Sie Auskunft unter Telefon 07249 / 7 82 65.

 
Anrufen 0049 7249 78265E-Mail senden info@stutenseegutschein.de